Bauen in Eschenhausen

Allgemeine Information –

Schon sehr lange beklagen sich Menschen aus Eschenhausen, über Baubeschränkungen in der Ortschaft. Gerade die jüngeren Menschen können ihrem Ansinnen auf Familiengründung und dem damit verbundenen Wunsch, sich in einem neuen Haus in Eschenhausen zu verwirklichen nicht nachkommen, weil gesetzliche Bestimmungen solche Vorhaben derzeit unterbinden. Veränderungswünsche kamen in diesem Zusammenhang im verstärktem Maße aus dem Bereich der Dorfjugend. Grund genug für den im Jahr 2019 gegründeten Verein „Unser Dorf Eschenhausen“, sich für die Erstellung von Entwicklungskonzepten für das Dorf mit einzusetzen.

Heute werden Baugenehmigungen zur Erstellung von Neubauten, gerade im Außenbereich, nur noch bei bestehender Außenbereichsatzung zugelassen. Eine solche Satzung gibt es für die Ortschaft Eschenhausen nicht und so wurde, weil wir uns hier auf der politischen Ebene befinden, die Ortsvorsteherin von Eschenhausen beauftragt, einen Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Ortschaft Eschenhausen an die Stadt Bassum zu richten.

Im Bassumer Rathaus zeigte man großes Verständnis für das Anliegen der Ortsvorsteherin auf Satzungsaufstellung. Einen miteingereichten Übersichtsplan von der Ortschaft Eschenhausen, mit den Hinweisen auf vorhandene Baulücken und evtl. Baumöglichkeiten wurde dem Antrag beigefügt. Die Bassumer Bauverwaltung sicherte eine Bearbeitung zu, erläuterte aber auch die dortige Verfahrensweise, die gesamte Ortschaft nach Möglichkeiten zu durchforsten und den gesetzlichen Bestimmungen angepasste Lösungen zu ermitteln, zumal im späteren Genehmigungsverfahren der Landkreis Diepholz letztlich die Zustimmung erteilen muss. Von Ost nach West, von der Streuobstwiese bis zur Sulinger Landstraße, in der Ortschaft Eschenhausen werden stadtseitig alle Baumöglichkeiten geprüft.

Ein Verfahren, das erkennen lässt, dass solche Angelegenheiten nicht von heute bis morgen abzuarbeiten sind. Das ganze Verfahren wird einen nicht gerade kleinen Rahmen an Zeit in Anspruch nehmen bis man sich weitere Gedanken über Satzungsgestaltung, Grundstückskäufe oder sogar Bauplanungen machen kann.

Im Großen und Ganzen können wir unserer Jugend, wenn auch nicht sofort, aber auf die Zukunft bezogen Perspektiven aufzuweisen, oder anders, „et löppt“ erst einmal!

Viele Grüße

-Peter Cordes-

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